Betriebsrenten: Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte
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Betriebsrenten: Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Berechnung des Betriebsrentenanspruchs des Klägers. Dieser war seit 1988 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.
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