Betriebsrenten: Gewerbliche Arbeit­nehmer und Angestellte

Die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und An­gestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamt­versorgung kann zulässig sein, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 – 3 AZR 757/12

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien stritten über die Berechnung des Betriebsrentenanspruchs des Klägers. Dieser war seit 1988 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.

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