Problempunkt
Die Parteien stritten über die Berechnung des Betriebsrentenanspruchs des Klägers. Dieser war seit 1988 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Parteien streiten über Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Der Kläger ist seit dem 1.2.2013 bei der
Die ermäßigte Besteuerung von einmaligen Kapitalauszahlungen ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen
Unverzichtbare Hard und Soft Skills
Bei der einzigen echten Eingangsvoraussetzung, die für den Job eines Verbandsjuristen, der die
Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung
Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Problempunkt
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Unterlassung der Weitergabe bestimmter Informationen, die sie als ihre
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der