Betriebssport und gesetzliche Unfallversicherung

Ein Unfall bei einer „sportlichen“ Gemeinschaftsveranstaltung, die nicht alle Betriebsangehörigen einbezieht und durch einen Wettkampfcharakter geprägt ist, unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB VII.

(Leitsatz des Bearbeiters)

Bayerisches LSG, Urteil vom 22. Februar 2011 – L 3 U 445/10

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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Mitarbeiter ist bei der Gemeinde A im Allgäu angestellt. Er zog sich im Rahmen der 39. Bayerischen Behörden-Skimeisterschaften der Inneren Verwaltung eine Knieverletzung zu und wurde deswegen stationär behandelt. Die Gemeinde erstattete eine Unfallanzeige. Sie führte aus, es hätten elf ihrer ca. 100 Beschäftigten an der Skimeisterschaft teilgenommen. Insgesamt seien es rund 400 betriebsfremde Teilnehmer gewesen. Sie habe die Mitarbeiter vom Dienst befreit und zudem rund 600 Euro an Kosten übernommen, u. a. für die Skikarte.

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