Problempunkt
Immer wieder gibt es in Unternehmen Streit über den Umfang der Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des Verhaltens während der Arbeitszeit, der Dienstkleidung, des äußeren Erscheinungsbilds der Mitarbeiter sowie über die Zulässigkeit von einzelnen Anordnungen. Ausgangspunkt ist der Wunsch des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter möchten nach außen einheitlich auftreten. Dagegen steht deren Freiheit, sich so zu kleiden, wie es ihren Bedürfnissen und ihrem Geschmack entspricht, als Ausprägung des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG.
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Redaktion (allg.)
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