Beweislast bei Kleinbetriebsklausel
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Beweislast bei Kleinbetriebsklausel
Problempunkt
Der Arbeitgeber kündigte der seit Februar 2004 beschäftigten Arbeitnehmerin ordentlich zum 31.5.2005. Er machte geltend, bei Ausspruch der Kündigung nur sieben Mitarbeiter beschäftigt zu haben, was zur Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) führe. Die Arbeitnehmerin hingegen behauptete, er habe 14 Mitarbeiter beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
