Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres
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Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Problempunkt
Die Beklagte gewährt ihren Angestellten seit 1959 eine betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien der „Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Angestellten der Ärztekammer Nordrhein“ (AHV).
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