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Blitzwechsel in OT-Mitgliedschaft

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Blitzwechsel in OT-Mitgliedschaft

Problempunkt

Die klagende Arbeitnehmerin ist Mitglied der IG Metall. Sie machte gegen ihre Arbeitgeberin, ein Metall verarbeitendes Unternehmen, Zahlungsansprüche aus dem Entgelttarifvertrag vom 8.5.2007 geltend. Die Beklagte hatte während der Tarifverhandlungen im März 2007 ein Austrittsgesuch beim tarifgebundenen Arbeitgeberverband (T-Verband) eingereicht.

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