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„Blitzwechsel“ von Voll- in OT-Mitgliedschaft

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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„Blitzwechsel“ von Voll- in OT-Mitgliedschaft

Problempunkt

Bei einer drohenden Tariflohnerhöhung versuchen tarifgebundene Unternehmen immer wieder, kurzfristig aus dem Arbeitgeberverband auszutreten oder in eine OT-Mitgliedschaft zu wechseln, um die Geltung des neuen Tarifvertrags zu vermeiden. Letzteres gilt auch für die Beklagte, ein ordentliches Mitglied mit Tarifbindung des Verbands Druck & Medien Bayern e.V. (vdmb).

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