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CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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CGZP war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Problempunkt

Das BAG hatte in dem viel beachteten Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, AuA 4/11, S. 242) entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gegenwartsbezogen tarifunfähig ist. Unbeantwortet blieb hingegen, wie es um die Tariffähigkeit der CGZP in der Vergangenheit bestellt war.

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