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Compliance: Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Compliance: Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen

Problempunkt

Das AG Braunschweig hatte am 25.3.2015 die Beschlagnahme von verschiedenen Unterlagen angeordnet, die am 10.3.2015 bei einer Durchsuchung in den Geschäftsräumen der Beschwerdeführerin – und zwar im Büro des Finanzvorstands – aufgefunden worden waren.

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