Direkt zum Inhalt

Das Ende der "Rosinentheorie"

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Das Ende der "Rosinentheorie"

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 beschäftigt; in seinem Anstellungsvertrag vom August 1973 war geregelt, dass dieser mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsschluss gekündigt werden kann. Im April 1999 sprach die Beklagte dem Kläger die Kündigung zum 30. November 1999 aus. Dieser vertrat die Auffassung, dass das Arbeitsverhältnis erst mit dem 31.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium