Dauer der Befristung als institutioneller Rechtsmissbrauch
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Dauer der Befristung als institutioneller Rechtsmissbrauch
Problempunkt
Der Arbeitgeber bietet Dienstleistungen auf sozialem Gebiet an, z. B. Heimerziehung. Diese Aufgabe fällt nicht kontinuierlich in stets gleichem Umfang an; der Umfang hängt vielmehr davon ab, welche finanziellen Mittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden, z. B. im Rahmen eines „Fonds Heimerziehung“. Hier besteht ein zusätzlicher Personalbedarf bis 31.12.2016 bzw.
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