Der Fall „Emmely“
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Der Fall „Emmely“
Problempunkt
Die Klägerin ist 50 Jahre alt und war bei der Beklagten, einer Einzelhandelskette, seit 1977 als Kassiererin beschäftigt. In der Filiale, in der sie arbeitete, steht ein Automat für die Rückgabe von Leergut. Der Kunde erhält einen Pfandbon, den die Kassiererin beim Einlösen an der Kasse abzeichnet.
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