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Diebstahl einer geringwertigen Sache

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Diebstahl einer geringwertigen Sache

Problempunkt

Der Kläger war zwölf Jahre lang bei der Beklagten als Arbeiter in der Endmontage beschäftigt, ohne je eine Abmahnung erhalten zu haben. In seinem Arbeitsbereich standen einige 30 Jahre alte Werkbänke. Das Unternehmen hatte sie 2007 ausgesondert und bis zur Entsorgung dort zwischengelagert.

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