Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung
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Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung
Problempunkt
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob eine so genannte Altersabstandsklausel in den Versorgungsrichtlinien eines privaten Arbeitgebers wirksam den Ruhegeldanspruch einer Witwe eines ehemaligen Arbeitnehmers ausschloss. Der Altersunterschied zwischen den beiden betrug 21 Jahre.
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