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Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Diskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung

Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob eine so genannte Altersabstandsklausel in den Versorgungsrichtlinien eines privaten Arbeitgebers wirksam den Ruhegeldanspruch einer Witwe eines ehemaligen Arbeitnehmers ausschloss. Der Altersunterschied zwischen den beiden betrug 21 Jahre.

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