Problempunkt
Im Rahmen von Befristungskontrollklagen nach § 17 TzBfG stellt sich zunehmend die Frage nach der Vereinbarkeit der Befristung mit dem AGG. Nach dessen gesetzlicher Konzeption ist jede Benachteiligung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸
Problempunkt
Der Arbeitnehmer, ein Diplom-Sportlehrer ohne Befähigung zum Lehramt, klagte auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung
Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge ihre Beschäftigten - u. a. die
Problempunkt
Der Kläger war bei der beklagten Forschungseinrichtung seit 1995 als studentische Hilfskraft beschäftigt. Nach einer Reihe befristeter
Problempunkt
Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag vom 1.8.2004 zunächst bis zum 31.12.2004 befristet eingestellt. Dabei
Problempunkt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten zunächst einen formwirksamen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Einige Monate
Problempunkt
Der Kläger war vom 18.6.2001 bis zum 12.10.2001 unentgeltlich als Praktikant bei der Beklagten tätig. Am 11.10.2001 schlossen die