Druckausübung bei Kassenwahl unzulässig
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Druckausübung bei Kassenwahl unzulässig
Problempunkt
Vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbsdrucks geraten u.a. die Krankenversicherungsbeiträge der Beschäftigten vermehrt ins Blickfeld der Arbeitgeber.
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