Druckkündigung und Mediation

1. Verlangt ein Dritter die Entlassung ­ eines bestimmten Arbeitnehmers und droht er ihm nachteilige Konsequenzen für den Fall an, dass er seinem Verlangen nicht nachkommt, ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung eine Druckkündigung.

2. Das Verlangen des Dritten kann durch einen verhaltens- oder personenbedingten Kündigungsgrund objektiv gerechtfertigt sein (sog. unechte Druckkündigung). Es liegt dann im Ermessen des ­Arbeitgebers, ob er eine verhaltens- oder eine personenbedingte Kündigung erklärt.

3. Ist das Verlangen des Dritten nicht objektiv gerechtfertigt, kommt eine betriebsbedingte (sog. echte) Druckkündigung in Betracht, die der Arbeitgeber ausspricht, um die von dem Dritten angedrohten Konsequenzen bzw. deren wirtschaftliche Folgen zu vermeiden. Er hat sich grundsätzlich schützend vor den betroffenen Mitarbeiter zu stellen.


4. Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, die Durchführung eines Mediationsverfahrens anzubieten.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2015 – 17 Sa 696/15

1106
Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com
Bild: Nirat.pix / stock.adobe.com

Problempunkt

An einer privaten Ersatzschule (Berufskolleg) bestanden erhebliche Spannungen zwischen der Geschäftsführung des Trägers, einem großen Teil des Kollegiums und Schülern einerseits sowie einer Lehrerin andererseits. Die beteiligten Lehrer forderten bereits wiederholt die Entlassung der Kollegin, andernfalls würden sie ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Einen Schülerstreik hatte es auch schon gegeben.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Druckkündigung und Mediation
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Auskunftsanspruch im Kündigungsschutzprozess

Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG muss der Arbeitnehmer die Tatsachen beweisen, welche die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein Verdacht als Kündigungsgrund

Nach der Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragspflichtverletzung, sondern auch

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bzw. eines arbeitgeberseitig gestellten

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen

Eine sozialwidrige Kündigung, die sich also weder auf einen hinreichend dargelegten verhaltens- noch auf

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte