Durchführung einer Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nur verlangen, eine Betriebsvereinbarung durchzuführen, wenn er selbst Partei der Vereinbarung ist oder sie ihm eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte einräumt.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 – 1 ABR 6/09

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Problempunkt

Bestehen in einem Unternehmen sowohl örtliche Betriebsräte als auch ein Gesamt- und ggf. ein Konzernbetriebsrat, kann sich die Frage stellen, welches dieser Gremien aus eigenem Recht vom Arbeitgeber verlangen kann, eine Betriebsvereinbarung durchzuführen - ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe.

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