Dynamische Altersgrenzenregelung in einer Betriebsvereinbarung
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Dynamische Altersgrenzenregelung in einer Betriebsvereinbarung
Problempunkt
Der am 1.6.1947 geborene Kläger war seit 1984 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag enthielt keine Altersgrenze, sondern nahm die im Betrieb bestehende Arbeits- und Sozialordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung in Bezug. Die als Betriebsvereinbarung abgeschlossene Arbeits- und Sozialordnung (BV ASO) enthielt folgende Regelung:
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