Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis
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Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis
Problempunkt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in letzter Instanz darüber zu entscheiden, ob die Beschäftigung einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aufgrund der Vermittlung durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an einen Dritten als Arbeitsverhältnis einzustufen war.
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