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Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis

Problempunkt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in letzter Instanz darüber zu entscheiden, ob die Beschäftigung einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aufgrund der Vermittlung durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) an einen Dritten als Arbeitsverhältnis einzustufen war.

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