Eingruppierung eines AT-Angestellten
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eingruppierung eines AT-Angestellten
Problempunkt
Die Arbeitgeberin A wendet in ihrem Betrieb den Gehaltstarifvertrag für Angestellte der Druck-/Medienindustrie (GTV) an. Oberste Gehaltsgruppe ist die Tarifgruppe 9. Die Vergütung beträgt hier 4.117 Euro brutto. Nicht als Angestellte i.S.d. GTV gelten Mitarbeiter, deren Arbeitsanforderungen diejenigen der höchsten Tarifgruppe übersteigen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
