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Eingruppierung eines AT-Angestellten

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Eingruppierung eines AT-Angestellten

Problempunkt

Die Arbeitgeberin A wendet in ihrem Betrieb den Gehaltstarifvertrag für Angestellte der Druck-/Medienindustrie (GTV) an. Oberste Gehaltsgruppe ist die Tarifgruppe 9. Die Vergütung beträgt hier 4.117 Euro brutto. Nicht als Angestellte i.S.d. GTV gelten Mitarbeiter, deren Arbeitsanforderungen diejenigen der höchsten Tarifgruppe übersteigen.

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