Problempunkt
Der Arbeitgeber betreibt eine neurochirurgische Klinik, in der mehrere Haustarifverträge gelten. Ein Teil der 120 Mitarbeiter wird außertariflich vergütet, teilweise unter Beteiligung am ärztlichen Liquidationserlös. Der Betriebsrat verlangte die Einsichtnahme in die Bruttolohn- und -gehaltslisten inklusive sämtlicher Lohnbestandteile für April 2010, ausgenommen leitende Angestellte. Der Arbeitgeber verwies darauf, dass - unstreitig - fast die Hälfte der Beschäftigten der Einsichtnahme in ihre Lohnunterlagen widersprochen habe.
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Redaktion (allg.)
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Problempunkt
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Problempunkt
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Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie