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Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Pensionskassenleistung

Bild: Erwin-Wodicka  / stock.adobe.com
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Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Pensionskassenleistung

Problempunkt

Der beklagte Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern arbeitsvertraglich zugesagt, sie bei einer Pensionskasse anzumelden und die Beiträge dafür zu entrichten. Die Pensionskasse zahlte den Beschäftigten, die in Rente gingen, die Pensionen entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen. Im Jahr 2003 stellte sie einen erheblichen Fehlbetrag in dreistelliger Millionenhöhe fest.

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