Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Pensionskassenleistung
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Einstandspflicht des Arbeitgebers bei reduzierter Pensionskassenleistung
Problempunkt
Der beklagte Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern arbeitsvertraglich zugesagt, sie bei einer Pensionskasse anzumelden und die Beiträge dafür zu entrichten. Die Pensionskasse zahlte den Beschäftigten, die in Rente gingen, die Pensionen entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen. Im Jahr 2003 stellte sie einen erheblichen Fehlbetrag in dreistelliger Millionenhöhe fest.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.