Einstandspflicht für Kürzung von Pensionskassenleistungen
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Einstandspflicht für Kürzung von Pensionskassenleistungen
Problempunkt
Der Kläger war bis zum 31.10.2000 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Dieser sagte ihm eine zusätzliche unverfallbare Altersversorgung zu. Zur Durchführung bediente sich das Unternehmen einer Pensionskasse und führte monatlich 300 DM an diese ab.
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