Entschädigung nach AGG: Fristwahrung durch Klageerhebung
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Entschädigung nach AGG: Fristwahrung durch Klageerhebung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Gewährung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG. Die Klägerin hatte sich nach ihrer Ausbildung als Fachangestellte für Bäderbetriebe bei der Beklagten beworben, die Hallen- und Freibäder betreibt.
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