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Entschädigung nach AGG: Fristwahrung durch Klageerhebung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Entschädigung nach AGG: Fristwahrung durch Klageerhebung

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Gewährung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG. Die Klägerin hatte sich nach ihrer Ausbildung als Fachangestellte für Bäderbetriebe bei der Beklagten beworben, die Hallen- und Freibäder betreibt.

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