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Erledigungsklauseln und Versorgungsansprüche

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Erledigungsklauseln und Versorgungsansprüche

Problempunkt

Die Parteien stritten über einen Anspruch auf Betriebsrente. Der ehemalige Arbeitgeber des Klägers hatte diesem eine Betriebsrentenzusage erteilt. Das Arbeitsverhältnis war Anfang 1985 auf einen neuen Arbeitgeber, die Beklagte, übergegangen. Streitig war, ob der Übergang im Wege eines Betriebsübergangs erfolgte oder nicht.

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