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Falschbeantwortung einer Frage im Bewerbungsverfahren

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Falschbeantwortung einer Frage im Bewerbungsverfahren

Problempunkt

Seit Inkrafttreten des § 81 Abs. 2 SGB IX im Juli 2001 und des AGG Mitte August 2006 ist umstritten, ob der Arbeitgeber einen Bewerber nach einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung fragen darf, wenn dies für die Tätigkeit nicht von Bedeutung ist (sog. tätigkeitsneutrale Frage).

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