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Freistellung nach Kündigung unter Urlaubsanrechnung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Freistellung nach Kündigung unter Urlaubsanrechnung

Problempunkt

Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung. Der Kläger war als Außendienstmitarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er kündigte am 8.7.2004 sein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.8.2004, um zu einem Wettbewerber zu wechseln.

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