Freistellung zur Fortbildung: Betriebsrat bestimmt mit
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Freistellung zur Fortbildung: Betriebsrat bestimmt mit
Problempunkt
In der Betriebspraxis ist immer noch die Auffassung verbreitet, der Arbeitgeber könne nicht nur mitbestimmungsfrei entscheiden, ob er außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen Berufsbildungsmaßnahmen durchführt (was zutrifft), sondern auch die Teilnehmer mitbestimmungsfrei auswählen und der Betriebsrat müsse sich mit einer diesbezüglichen Information begnügen.
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