Direkt zum Inhalt

Gegenstandswert der Anfechtung einer Betriebsratswahl

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Gegenstandswert der Anfechtung einer Betriebsratswahl

Problempunkt

Die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens trägt der Arbeitgeber. Das gilt nicht nur für die Kosten des beteiligten Wahlvorstands oder Betriebsrats, sondern auch für die Kosten von Arbeitnehmern, die ein Wahlanfechtungsverfahren durchführen (§ 20 Abs. 3 BetrVG). Die Höhe der entstehenden Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium