Geltung des AGG für GmbH-Geschäftsführer
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Geltung des AGG für GmbH-Geschäftsführer
Problempunkt
Ein 61-jähriger Geschäftsführer war befristet für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer einer Klinikverwaltungs-GmbH tätig. Nach der Satzung ist der Aufsichtsrat für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit dem Geschäftsführer zuständig.
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