Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte
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Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte
Problempunkt
Die Kläger sind als Rechtsanwälte zugelassen und in Unternehmen (nichtanwaltliche Arbeitgeber) als Syndikusanwälte beschäftigt.
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