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Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

Problempunkt

Die Kläger sind als Rechtsanwälte zugelassen und in Unternehmen (nichtanwaltliche Arbeitgeber) als Syndikusanwälte beschäftigt.

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