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Heilung vermeintlicher Formfehler durch Stellungnahme des BR

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Heilung vermeintlicher Formfehler durch Stellungnahme des BR

Problempunkt

Beabsichtigt der Arbeitgeber, einer Vielzahl von Arbeitnehmern zu kündigen, ist stets zu prüfen, ob es einer Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 17 Abs. 1 KSchG und einer Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG bedarf. Die Stellungnahme des Betriebsrats ist nach § 17 Abs.

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