Heilung vermeintlicher Formfehler durch Stellungnahme des BR
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Heilung vermeintlicher Formfehler durch Stellungnahme des BR
Problempunkt
Beabsichtigt der Arbeitgeber, einer Vielzahl von Arbeitnehmern zu kündigen, ist stets zu prüfen, ob es einer Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 17 Abs. 1 KSchG und einer Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 KSchG bedarf. Die Stellungnahme des Betriebsrats ist nach § 17 Abs.
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