Höchstgrenze für Sozialplanabfindungen
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Höchstgrenze für Sozialplanabfindungen
Problempunkt
Das BAG hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob Höchstbetragsklauseln in Sozialplänen wirksam sind. Der 59-jährige Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin mehr als 43 Jahre beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch betriebsbedingte Kündigung. Der zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat abgeschlossene Sozialplan sah u. a.
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