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Höchstgrenze für Sozialplanabfindungen

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Höchstgrenze für Sozialplanabfindungen

Problempunkt

Das BAG hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob Höchstbetragsklauseln in Sozialplänen wirksam sind. Der 59-jährige Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin mehr als 43 Jahre beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch betriebsbedingte Kündigung. Der zwischen Arbeitgeberin und Betriebsrat abgeschlossene Sozialplan sah u. a.

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