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Impfschaden bei Grippeschutzimpfung: regelmäßig kein Arbeitsunfall

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Impfschaden bei Grippeschutzimpfung: regelmäßig kein Arbeitsunfall

Problempunkt

Die Klägerin ist bei einem Museum in Bochum im Publikumsverkehr beschäftigt. Am 21.10.2009 nahm sie ein Angebot ihres Arbeitgebers, sich durch den Betriebsarzt gegen die gewöhnliche Grippe impfen zu lassen, an. Infolge der Impfung erkrankte sie am Guillian-Barre-Syndrom. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung der Nervenbahnen mit Lähmungen und Gefühlsstörungen.

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