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Kein Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kein Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli

Problempunkt

Die Parteien stritten über weiter gehende Urlaubsabgeltungsansprüche.

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