Kein Auskunftsanspruch bei Entschädigung nach dem AGG
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Kein Auskunftsanspruch bei Entschädigung nach dem AGG
Problempunkt
Die Parteien stritten sich über Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen angeblicher Diskriminierung. Die Klägerin hatte sich erfolglos auf eine Stelle bei der Beklagten als Softwareentwickler/-in beworben.
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