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Kein Auskunftsanspruch bei Entschädigung nach dem AGG

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kein Auskunftsanspruch bei Entschädigung nach dem AGG

Problempunkt

Die Parteien stritten sich über Entschädigungsansprüche nach dem AGG wegen angeblicher Diskriminierung. Die Klägerin hatte sich erfolglos auf eine Stelle bei der Beklagten als Softwareentwickler/-in beworben.

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