Direkt zum Inhalt

Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Abmahnungen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Abmahnungen

Problempunkt

Der Betriebsrat verlangte von der Arbeitgeberin die Übergabe von Kopien bereits erteilter sowie die Vorlage beabsichtigter Abmahnungen vor Übergabe an den betreffenden Arbeitnehmer. Er war der Meinung, er benötige die Abmahnungen, um vor dem Ausspruch von Kündigungen regulierend und arbeitsplatzerhaltend eingreifen und auf das Unternehmen einwirken zu können.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium