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Kein automatischer Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis

Bild: Kzenon/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kein automatischer Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis

Problempunkt

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gem. § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Bei einem qualifizierten Zeugnis muss der Arbeitgeber auch Angaben zur Führung und Leistung des Mitarbeiters machen. Die Ausstellung guter oder sogar sehr guter Zeugnisse ist in der betrieblichen Praxis mittlerweile weit verbreitet.

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