Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit Tod des Arbeitnehmers
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Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs mit Tod des Arbeitnehmers
Problempunkt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens nahm den Arbeitgeber K ihres verstorbenen Ehemanns E auf Urlaubsabgeltung in Anspruch. Dieser war seit dem 1.8.1998 ?bei dem Beklagten beschäftigt gewesen. Von 2009?bis zu seinem Tod am 19.11.2010? war er aufgrund einer schweren Erkrankung mit Unterbrechungen arbeitsunfähig.
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