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Kein Streikaufruf durch Betriebsrat per E-Mail

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Kein Streikaufruf durch Betriebsrat per E-Mail

Problempunkt

Die Arbeitgeberin, die ein Klinikum betreibt, richtete dem Betriebsrat einen betrieblichen E-Mail- Account ein. Daneben verfügen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende über namensbezogene Accounts. Die E-Mail-Korrespondenz der Arbeitnehmervertretung und ihrer Mitglieder läuft i. d. R.

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