Kein Unfallversicherungsschutz
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Kein Unfallversicherungsschutz
Problempunkt
Der als Tischler und Schreiner bei einer Holzverarbeitungsfirma beschäftigte Kläger nahm an einem vom Arbeitgeber für alle Mitarbeiter im Anschluss an die Arbeit veranstalteten Grillabend auf dem Betriebsgelände teil. Im späteren Verlauf des Abends überstieg er den Zaun zu einer angrenzenden Wiese und bestieg das dort grasende Pferd.
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