Direkt zum Inhalt

Kein Unfallversicherungsschutz in der Werkskantine

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 3 Minuten

Kein Unfallversicherungsschutz in der Werkskantine

Problempunkt

Ein Arbeitnehmer war in der Mittagszeit mit einem Tablett in der Hand auf Salatsoße in den Räumlichkeiten der Werkskantine seiner Arbeitgeberin ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich verletzt und begehrte die Anerkennung dieses Vorgangs als Arbeitsunfall.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium