Kein Unfallversicherungsschutz in der Werkskantine
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Kein Unfallversicherungsschutz in der Werkskantine
Problempunkt
Ein Arbeitnehmer war in der Mittagszeit mit einem Tablett in der Hand auf Salatsoße in den Räumlichkeiten der Werkskantine seiner Arbeitgeberin ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich verletzt und begehrte die Anerkennung dieses Vorgangs als Arbeitsunfall.
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