Keine Arbeitsschutzunterweisung ohne Gefährdungsbeurteilung
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Keine Arbeitsschutzunterweisung ohne Gefährdungsbeurteilung
Problempunkt
Die Beteiligten stritten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zum Arbeitsschutz. Die Arbeitgeberin beschäftigt sich mit Herstellung, Vertrieb, Einbau und Wartung von Transportsystemen, insbesondere Aufzügen und Fahrtreppen. Der überwiegende Teil ihrer Arbeitnehmer ist im Außendienst im Bereich Service und Neubaumontage tätig.
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