Keine Betriebsrentenanpassung wegen der Auswirkungen der Finanzkrise
Problempunkt
Der Kläger war langjährig bei der Dresdner Bank beschäftigt, die im Mai 2009 auf die beklagte Commerzbank AG verschmolzen wurde. Er bezog seit dem 1.1.1998 eine Betriebsrente. In den Jahren 2008 und 2009 erwirtschaftete die Commerzbank aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise erhebliche Verluste und musste Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen. Zum Anpassungsstichtag, dem 1.1.2010, lehnte die Bank eine Erhöhung der Betriebsrenten mit der Begründung ab, in den Jahren 2010, 2011 und 2012 sei mit ausreichenden Gewinnen nicht zu rechnen, um daraus die Betriebsrentenanpassung finanzieren zu können.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸
Problempunkt
Zu entscheiden war die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitgeber
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Renten zu prüfen und nach billigem Ermessen hierüber zu entscheiden (§
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers. Dieser war 1990 in den Dienst der Beklagten eingetreten. Seit