Keine bezahlte Raucherpause aus betrieblicher Übung
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Keine bezahlte Raucherpause aus betrieblicher Übung
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1995 als Lagerarbeiter bei der Beklagten beschäftigt und verdient 2.119 Euro/Monat. In dem Betrieb hatte es sich eingebürgert, dass die Beschäftigten Raucherpausen einlegen, ohne das Zeiterfassungsgerät zu bedienen. Dementsprechend wurde für diese Raucherpausen auch kein Entgeltabzug vorgenommen.
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