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Keine Freistellung für Gewerkschaftssitzungen

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Keine Freistellung für Gewerkschaftssitzungen

Problempunkt

Die Mitarbeiterin ist bei dem Unternehmen als gewerbliche Arbeitnehmerin beschäftigt. Sie ist nicht freigestelltes Mitglied des Betriebsrats. Seit Ende 2007 gehört sie dem Ortsvorstand der Industriegewerkschaft Metall (IGM) an. Dieser hält in meist monatlichen Abständen an Dienstagen jeweils von 13 bis 17 Uhr seine Sitzungen ab.

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