Keine Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Keine Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige
Problempunkt
Beabsichtigt der Arbeitgeber, mehreren Arbeitnehmern zu kündigen, ist stets zu prüfen, ob es nach § 17 Abs. 1 KSchG einer Anzeige gegenüber der AfA bedarf. Ihr ist gem. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.