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Keine Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige

Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige

Problempunkt

Beabsichtigt der Arbeitgeber, mehreren Arbeitnehmern zu kündigen, ist stets zu prüfen, ob es nach § 17 Abs. 1 KSchG einer Anzeige gegenüber der AfA bedarf. Ihr ist gem. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG eine Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen.

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