Direkt zum Inhalt

(Keine) Inhaltskontrolle einer Vergütungsvereinbarung

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

(Keine) Inhaltskontrolle einer Vergütungsvereinbarung

Problempunkt

Die Parteien stritten um die Vergütung nicht - gesondert - bezahlter Arbeitszeiten. Der Kläger, der bis September 2011 als Arbeitnehmer bei der Beklagten tätig war, schloss mit dieser - wie viele seiner Kollegen auch - im März 2009 eine Änderungsvereinbarung zu seinem Arbeitsvertrag. Diese sah in Ziffer 1 eine Erhöhung des Stundenlohns von 3 % ab dem 1.4.2009 vor.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium