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Keine Kombination von Widerruf und Freiwilligkeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Kombination von Widerruf und Freiwilligkeit

Problempunkt

Die Beklagte betreibt bundesweit 117 Einzelhandelsfilialen. Die Klägerin war bei ihr als Verkäuferin tätig und dabei als "Teamcoach" eingesetzt. Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag von 1999 bzw. der "Teamcoach-Vereinbarung" aus 2001 erhalten Mitarbeiter in dieser Funktion eine monatliche "Teamcoach-Zulage" von 205,00 ?.

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